Wer Rechtsanwalt werden möchte, muss einen langen und qualifizierten Ausbildungsweg absolvieren und sein Wissen in einer strengen Prüfung nachweisen. Zunächst ist das Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich abzulegen und ein akademischer Grad zu erlangen. Hierauf folgt die Zeit der praktischen Ausbildung, die mindestens 5 Jahre dauert. Hievon sind zumindest 9 Monate bei Gericht und mindestens 3 Jahre bei einem Rechtsanwalt zu absolvieren. Während dieser Zeit der praktischen Berufsausbildung muss der zukünftige Rechtsanwalt Ausbildungsveranstaltungen bei der Österreichischen Anwaltsakademie besuchen.
Zur Sicherstellung einer entsprechenden Ausbildung der künftigen Rechtsanwälte haben die Rechtsanwaltskammern die Anwaltsakademie ins Leben gerufen. Diese hält jährlich weit über 100 Seminare ab, die zum Teil auch der Fortbildung der bereits eingetragenen Rechtsanwälte dienen.
Das umfangreiche Seminarprogramm kann unter www.awak.at abgerufen werden.
Schließlich muss der zukünftige Rechtsanwalt sein Fachwissen durch Bestehen der Rechtanwaltsprüfung beim Oberlandesgericht unter Beweis stellen. Die Prüfung umfasst drei jeweils ganztätige schriftliche Arbeiten und eine mehrstündige mündliche Prüfung. Diese strengen gesetzlichen Erfordernisse und ihre Umsetzung im Rahmen der langjährigen praktischen Ausbildung, der umfangreichen Pflichtseminare sowie der anspruchsvollen Rechtsanwaltsprüfung stellen sicher, dass der zukünftige Rechtsanwalt sich sowohl das erforderliche Fachwissen, als auch die nötige Erfahrung aneignet und dies auch nachweist, bevor er diesen Beruf ausüben kann.



