Der Rechtsanwalt ist fachkundiger Beistand und Berater in allen rechtlichen Belangen von der Vertragserrichtung über Erbschaftsangelegenheiten und die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Vertretung in Gerichtsverfahren sowie Strafverteidigung. Er hat eine umfassende Vertretungsbefugnis im gesamten Bundesgebiet, vor allen Behörden und Gerichten.
Sein Tätigkeitsbereich beschränkt sich nicht nur auf die Vertretung seines Mandanten in Prozessen. Als Berater in allen Rechtsgebieten setzt er seine Erfahrung zur Konfliktlösung und vor allem zur Vermeidung von gerichtlichen Verfahren ein. Aus seiner Prozesskenntnis und dem Wissen, dass kein Fall gleich ist, kann er zukünftige Probleme erkennen und helfen sie zu vermeiden.
Sollte es zu einem Prozess kommen, vertritt er seinen Klienten unter Beachtung der für den Laien schwer durchschaubaren Verfahrensvorschriften vor Gericht und bringt die rechtlich relevanten Argumente vor. Er ist nach dem Gesetz verpflichtet ausschließlich im Interesse seines Klienten zu handeln, darf keinen Auftrag annehmen der im Widerspruch zu den Interessen seines Mandanten steht und ist zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihm anvertrauten Informationen verpflichtet.
Das Honorar für die anwaltliche Tätigkeit ist durch das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorarkriterien überprüfbar. Der Rechtsanwalt gibt jederzeit über aufgelaufene und zu erwartende Kosten Auskunft und können statt der tariflichen Berechnung zwischen Mandant und Rechtsanwalt Pauschalhonorare oder Stundensätze vereinbart werden.
Im Bundesland Salzburg sind mit Stand 31. Dezember 2011
403 Rechtsanwält/innen (davon 70 weiblich), 8 niedergelassene europäische Rechtsanwält/innen (davon 2 weiblich) und 97 Rechtsanwaltsanwärter/innen (davon 51 weiblich) in die Liste der Salzburger Rechtsanwaltskammer eingetragen.
307 Anwält/innen haben ihren Kanzleisitz in der Stadt Salzburg und 104 außerhalb der Stadt.
In ganz Österreich gibt es 5.633 Rechtsanwält/innen, 82 niedergelassene europäische Rechtsanwält/innen und 1.883 Rechtsanwaltsanwärter/innen.
Rechtsanwält/innen sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwält/innen zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Salzburger Rechtsanwält/innen durch die Salzburger Rechtsanwaltskammer.
