Die Rechtsanwaltskammer ist die Berufsvertretung aller im Lande Salzburg in die Liste der Rechtsanwälte eingetragenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Salzburger Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie besorgt ihre Geschäfte teils unmittelbar in Plenarversammlungen, teils mittelbar durch ihren Ausschuss.
Bundesweite Angelegenheiten koordiniert der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK). Aufbau der Salzburger Rechtsanwaltskammer: Alle Mitglieder der Salzburger Rechtsanwaltskammer fassen in der Plenarversammlung (Vollversammlung) die für die Selbstverwaltung notwendigen Beschlüsse. Der Plenarversammlung sind insbesondere folgende Angelegenheiten zugewiesen:
- Die Festsetzung ihrer Geschäftsordnung und der des Ausschusses sowie der Satzung der Versorgungseinrichtung
- Die Wahl des Präsidenten, der Präsidenten-Stellvertreter und der Mitglieder des Ausschusses der Kammer sowie der dem Rechtsanwaltsstand angehörigen Prüfungskommissäre zur Rechtsanwaltsprüfung und Rechnungsprüfer
- Die Festsetzung der Ausgaben der Kammer für humanitäre Standeszwecke
- Die Festsetzung der Jahresbeiträge der Kammermitglieder
- Die Wahl des Präsidenten und der übrigen Mitglieder des Disziplinarrates sowie die Wahl des Kammeranwaltes und dessen Stellvertreter
Der Ausschuss der Salzburger Rechtsanwaltskammer
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört insbesondere
- die Führung der Liste der Rechtsanwälte und der Rechtsanwaltsanwärter (Eintragung, Streichung),
- die Finanzverwaltung der Beiträge,
- die Erstattung von Gesetzesvorschlägen und Gutachten über Gesetzentwürfe,
- die Erstattung von Gutachten über die Angemessenheit des Honorars und Vergütung für Dienstleistungen des Rechtsanwaltes,
- die Verwaltung der Einrichtungen über die Alters- und Hinterbliebenenversorgung
Disziplinarrat
Die Disziplinarräte wachen über die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte und dienen damit in erster Linie dem Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung. Gegen ihre Entscheidungen kann ein Rechtsmittel an die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) ergriffen werden. Dort entscheiden Richter des Obersten Gerichtshofes gemeinsam mit Richtern aus dem Anwaltsstand.
Die Unabhängigkeit der Salzburger Rechtsanwaltskammer von jeglicher staatlicher Bevormundung ist Garantie für die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte. Dadurch wird es ihnen möglich notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen für ihre Klienten aufzutreten.



