Die Treuhandschaft ist eine Dienstleistung der Rechtsanwälte, die bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften, insbesondere bei Liegenschaftskaufverträgen, eine zentrale Rolle spielt. Sie dient der Absicherung vertraglich vereinbarter Zahlungen gegenüber dem Vertragspartner, z.B. des Kaufpreises einer Liegenschaft bis zur Grundbuchseintragung.
Um nun die Abwicklung von Treuhandschaften zu vereinheitlichen und jenen Personen, die einem Rechtsanwalt Geld treuhändig anvertrauen, erhöhten Versicherungsschutz zu bieten, wurde im Oktober 1995 das Anwaltliche Treuhandbuch geschaffen. Die Salzburger Rechtsanwaltskammer war die erste Länderkammer Österreichs, die diese Service-Einrichtung angeboten hat!
Zwischenzeitlich wurde dieses mehrfach novelliert und zuletzt als Treuhandstatut im Dezember 2009 der RAO-Novelle 2010 angegepasst.
Das Berufsrecht verpflichtet jeden Rechtsanwalt, Treuhandschaften ausschließlich über das Treuhandstatut der Rechtsanwaltskammer abzuwickeln. Ihr Anwalt klärt Sie über Ihren Versicherungsschutz - Versicherungssumme von mehr als € 7.000.000,-- - auf. Überdies werden die Rechtsanwälte bei der Abwicklung von Treuhandschaften stichprobenartig von Revisionsbeauftragten der Rechtsanwaltskammer geprüft. In die Bestimmungen des Anwaltlichen Treuhandstatutes bei der Salzburger Rechtsanwaltskammer kann jeder Einsicht nehmen. Auf Wunsch wird der Text des Statutes auch gern zur Verfügung gestellt. Für Fragen zum Anwaltlichen Treuhandbuch stehen das Sekretariat der Salzburger Rechtsanwaltskammer sowie die Ausschussmitglieder gern zur Verfügung.



